Gemeindeabgaben ab 01.01.2009

 



 

 

Ausschreibung der Gemeindeabgaben mit Wirksamkeit ab 01.01.2010

 

Der Gemeinderat von Galtür hat in seiner Sitzung vom 12.11.2009 mit 9 Stimmen gegen 0 Stimmen die Gemeindeabgaben mit Wirksamkeit ab 01.01.2010  wie folgt beschlossen:

 

Steuern:

Grundsteuer A:

500 v.H. des Messbetrages

 

Grundsteuer B:

500 v.H. des Messbetrages

 

Kommunalsteuer:

3 von Hundert der steuerpflichtigen Lohnsumme

 

Vergnügungssteuer:

 

Nach dem Vergnügungssteuergesetz. LGBl. Nr. 60/1982 id.g.F. LGBl. 112/2001

 

 

a)

Die Pauschalsteuer für Veranstaltungen nach festen Sätzen nach § 17 Abs. 1 Z. 5 (des Tiroler Vergnügungssteuergesetzes) für das Halten von automatischen Kegel- oder Bowlingbahnen, sofern ein von der Gemeinde eingebautes Zählwerk vorhanden ist, bis zu 10 v.H. des Einspielergebnisses, sonst Euro 15.-  für jede Bahn (pro Monat).

 

 

b)

Die Pauschalsteuer für Spielapparate nach festen Sätzen nach § 18 Abs. 3

 

 

 

lit a:

für das Halten von Fußballtischen und Hockeyspielapparaten ohne elektromechanische Bauteile Euro 3,70 je Apparat (pro Monat);

 

 

 

lit b:

für das Halten von Spielapparaten wie Flipper, TV-Spielapparate und dergleichen Euro 22,- je Apparat (pro Monat).

 

 

 

lit c:

für das Halten von Spielapparaten, bei denen dem Benützer Vermögenswerte Gewinne ausgefolgt oder in Aussicht gestellt werden, gleichgültig, ob Gewinn oder Verlust ausschließlich oder überwiegend vom Zufall abhängen oder nicht, Euro 110.- je Apparat (pro Monat).

 

 

c)

Für das Offenhalten über die Sperrstunde hinaus sind die Sätze nach § 19 Abs. 1 und 2 gültig: für jede angefangene Stunde bei einem Gastgewerbebetrieb der Betriebsart:    Bar:   Euro 3,70

                  Kaffeehaus:  Euro 1,50

                  alle übrigen Betriebsarten  Euro 0,80

 

 

d)

Für Veranstaltungen mit Publikumstanz nach der Größe des benützten Raumes die Sätze nach § 16 Abs. 2 für je 10 m² Veranstaltungsfläche Euro 0,10  mindestens aber Euro 2,20  für jede Veranstaltung

 

Erschließungskostenbeitrag:

2,5% vom Erschließungskostenfaktor, fällig nach dem Baubeginn

das  sind Euro 2,22 je Einheit der Bemessungsgrundlage

(Der Bauplatz wird laut Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesetz mit 150 % die Baumasse  mit 70 % bewertet)

 

Hundesteuer:

nach der geltenden Hundesteuerordnung pro Hund  Euro 73,25

Ausgebildete Jagd-, Wach-, Blindenführer- und Lawinensuchhunde, sowie Hunde welche in Ausübung eines Berufes oder Gewerbes gehalten werden, werden von der Besteuerung ausgenommen.

 

Gebühren:

 

Wasseranschlußgebühr:

Euro 1,10  incl. 10% Mwst. pro m³ umbautem Raum lt. Ö-Nrom B 1800

nach der geltenden Wasserleitungsgebührenordnung 

 

Wasserbenützungsgebühr:

pro m³ Wasserverbrauch

vom 01.01.2010 – 15.05.2010 Euro 0,48 incl. 10% Mwst.

ab 16.05.2010  Euro 0.49 incl. 10% Mwst

 

Kanalanschlußgebühren:

nach der geltenden Kanalgebührenordnung Euro 4,93 incl. 10% Mwst. pro m³ umbautem Raum lt. Ö-Norm B 1800.

 

Kanalbenützungsgebühr:

pro m³ Frischwasserbezug

vom 01.01.2010 – 15.05.2010 Euro 1,99  incl. 10% Mwst.

ab 16.05.2010 Euro 2,01 incl. 10% Mwst

Landwirte mit Viehhaltung können den Wasserverbrauch im Stall bei der Kanalbenützungsgebühr zur Gänze abziehen. Zur Berechnung des Wasserverbrauches pro Großvieheinheit werden die festgesetzten Richtnormen der Bezirkslandwirtschaftkammer (15 m³ je GVE) herangezogen. Zur Berechnung des Stallwasserverbrauches kann auch eine Wasseruhr eingebaut werden. Diese Berechnung wird jedoch nur anerkannt, wenn die obgenannten Richtnormen nicht wesentlich überschritten werden. (nicht mehr als 15%)

 

Kindergartengebühr:

pro Kind pro Monat Euro 38,00 keine Mwst.

für jedes weitere  Kind einer Familie (Geschwister) Euro 30,20

Wenn eine Kündigung innerhalb des ersten Monats nach Semesterbeginn erfolgt, wird dieser Monat verrechnet. Bei einer Kündigung nach Ablauf dieses Monats wird die Gebühr für das gesamte laufende Semester in Rechnung gestellt

Müllgebühr:

 

Restmüll:

 

Die Müllgebühr für Restmüll teilt sich in eine Grundgebühr (je m³ umbautem Raum nach ÖNORM

B 1800) und eine weitere Gebühr (je entsorgtem Müllkübel)

 

Pro m³ eines jeden Objektes wird als Grundgebühr eingehoben:

 

Euro  0,22   incl. 10 % Mwst

 

(ausgenommen Garagen mit eigener Bedachung, landwirtschaftliche Objekte, öffentliche Gebäude bzw. Gebäudeteile, die ohne wirtschaftliches Interesse betrieben werden.) Bei gewerblich genutzten Werkstätten, wie Tankstellen, Tischlereien, Schlossereien werden 10% je m³ umbauten Raum als Bemessungsgrundlage angenommen.

 

Als weitere Gebühr wird laut Müllzählung eingehoben:

 

je entsorgtem 240-Liter Müllkübel

Euro 9,50 ( ab 01.04.10 – 9,60 Euro ) incl. 10% Mwst.

je entsorgtem 120-Liter Müllkübel

Euro 4,75 ( ab 01.04.10 – 4,80 Euro ) incl. 10% Mwst.

 

Andere Müllsorten:

 

 

Biomüll  120 Liter                              

Euro 4,30 ( ab 01.04.10 – 4,40 Euro )  incl. 10 %Mwst.

Biomüll  25 Liter                    

Euro 2,20 ( ab 01.04.10 – 2,40 Euro ) incl. 10 % Mwst.

Sperrmüll je m³ (Mindestmenge 0,5 m³)                                 

Euro 48,00 incl. 10 % Mwst.

Bauschutt , Asphalt  (je m³)                      

Euro 48,00 keine Mwst.

Erdaushub (je m³)                     

Euro 2,50  keine Mwst.

 

 

 

 

Wichtige Entgelte: (gültig ab 01.01.2010)

 

 

Baggerlader - Komatsu

 

 

pro Stunde Euro 70,00 inkl. 20% Mwst.

Traktor - ICB

pro Stunde Euro 60,00 inkl. 20%  Mwst.

Gemeindearbeiter

pro Stunde Euro 43,70 incl. 20% Mwst.

Schneefräse

pro Stunde Euro 105,00 inkl. 20% Mwst. 

Mindestsatz: 15 Minuten

Schneeräumungspauschale

je Fremdenbett Euro 12,50 inkl. 20% Mwst

Kompressorverleih

pro Stunde Euro 25,00 mit Diesel – keine Mwst

Asphaltschneider

je Laufmeter Euro 13,50 - keine Mwst – Gerät und Arbeit

Miete Anschlagtafel

pro Plakatfläche pro Jahr Euro 96,00 - keine Mwst.

Holzgeld für Eingeforstete

pro fm Euro 23,00 incl. 12% Mwst.

Holzgeld für nicht Eingeforstete

pro fm  Euro 35,00 incl. 12% Mwst.

Holzgeld für Brennholz

pro fm Euro 6,60 incl. 12% Mwst.

Öffnen und Schließen eines Grabes

Euro 505,00 keine Mwst.

Bruchasphalt von Deponie Vermunt

pro to Euro 8,10 keine Mwst

Dauerparkplatzgebühr (ganztägig)

Euro 175,00 keine Mwst. (für die gesamte Wintersaison)

Dauerparkplatzgebühr (8.00 -18.00)

Euro 110,00 keine Mwst (für die gesamte Wintersaison)

Tierkadaverentsorgung

Rind            25,20 keine Mwst

Kalb            15,20 keine Mwst

Schwein      10,10 keine Mwst

Kleinvieh     10,10 keine Mwst

Tierkadaver von Galtürer Tierbesitzern sind frei.