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Ausschreibung
der Gemeindeabgaben mit Wirksamkeit ab 01.01.2011
Der
Gemeinderat von Galtür hat in seiner Sitzung vom 23.11.2010 mit 11 Stimmen
gegen 0 Stimmen und in seiner Sitzung vom 15.12.2010 mit 11 Stimmen gegen 0
Stimmen die Gemeindeabgaben mit Wirksamkeit ab 01.01.2011
wie folgt beschlossen:
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Grundsteuer A:
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500
v.H. des Messbetrages
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Grundsteuer B:
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500
v.H. des Messbetrages
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Kommunalsteuer:
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3
von Hundert der steuerpflichtigen Lohnsumme
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Vergnügungssteuer:
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Nach dem Vergnügungssteuergesetz.
LGBl. Nr. 60/1982 id.g.F. LGBl. 112/2001
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a)
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Die
Pauschalsteuer für Veranstaltungen nach festen Sätzen nach § 17
Abs. 1 Z. 5 (des Tiroler Vergnügungssteuergesetzes) für das Halten
von automatischen Kegel- oder Bowlingbahnen, sofern ein von der
Gemeinde eingebautes Zählwerk vorhanden ist, bis zu 10 v.H. des
Einspielergebnisses, sonst Euro 15.-
für jede Bahn (pro Monat).
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b)
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Die
Pauschalsteuer für Spielapparate nach festen Sätzen nach § 18 Abs.
3
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lit
a:
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für
das Halten von Fußballtischen und Hockeyspielapparaten ohne
elektromechanische Bauteile Euro 3,70 je Apparat (pro Monat);
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lit
b:
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für
das Halten von Spielapparaten wie Flipper, TV-Spielapparate und
dergleichen Euro 22,- je Apparat (pro Monat).
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lit
c:
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für
das Halten von Spielapparaten, bei denen dem Benützer Vermögenswerte
Gewinne ausgefolgt oder in Aussicht gestellt werden, gleichgültig, ob
Gewinn oder Verlust ausschließlich oder überwiegend vom Zufall abhängen
oder nicht, Euro 110.- je Apparat (pro Monat).
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c)
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Für
das Offenhalten über die Sperrstunde hinaus sind die Sätze nach §
19 Abs. 1 und 2 gültig: für jede angefangene Stunde bei einem
Gastgewerbebetrieb der Betriebsart:
Bar: Euro 3,70
Kaffeehaus:
Euro 1,50
alle übrigen Betriebsarten
Euro 0,80
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d)
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Für
Veranstaltungen mit Publikumstanz nach der Größe des benützten
Raumes die Sätze nach § 16 Abs. 2 für je 10 m² Veranstaltungsfläche
Euro 0,10 mindestens
aber Euro 2,20 für
jede Veranstaltung
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Erschließungskostenbeitrag:
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2,5%
vom Erschließungskostenfaktor, fällig nach dem Baubeginn
das
sind Euro 2,22 je Einheit der Bemessungsgrundlage
(Der
Bauplatz wird laut Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesetz mit
150 % die Baumasse mit 70
% bewertet)
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Hundesteuer:
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nach
der geltenden Hundesteuerordnung pro Hund
Euro 73,25
Ausgebildete
Jagd-, Wach-, Blindenführer- und Lawinensuchhunde, sowie Hunde welche
in Ausübung eines Berufes oder Gewerbes gehalten werden, werden von
der Besteuerung ausgenommen.
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Wasseranschlußgebühr:
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Euro 1,12 incl. 10%
Mwst. pro m³ umbautem Raum lt. Ö-Nrom B 1800
nach
der geltenden Wasserleitungsgebührenordnung
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Wasserbenützungsgebühr:
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pro
m³ Wasserverbrauch
vom
01.01.2011 – 15.05.2011 Euro 0,49 incl. 10% Mwst.
ab
16.05.2011 Euro 0,50 incl.
10% Mwst
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Kanalanschlußgebühren:
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nach
der geltenden Kanalgebührenordnung Euro 5,03 incl. 10% Mwst.
pro m³ umbautem Raum lt. Ö-Norm B 1800.
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Kanalbenützungsgebühr:
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pro
m³ Frischwasserbezug
vom
01.01.2011 – 15.05.2011 Euro
2,01 incl. 10%
Mwst.
ab
16.05.2011 Euro 2,05 incl. 10% Mwst
Landwirte
mit Viehhaltung können den Wasserverbrauch im Stall bei der Kanalbenützungsgebühr
zur Gänze abziehen. Zur Berechnung des Wasserverbrauches pro Großvieheinheit
werden die festgesetzten Richtnormen der Bezirkslandwirtschaftkammer
(15 m³ je GVE) herangezogen. Zur Berechnung des
Stallwasserverbrauches kann auch eine Wasseruhr eingebaut werden.
Diese Berechnung wird jedoch nur anerkannt, wenn die obgenannten
Richtnormen nicht wesentlich überschritten werden. (nicht mehr als
15%)
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Kindergartengebühr:
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pro
Kind pro Monat Euro 39,00 keine Mwst.
für
jedes weitere Kind einer
Familie (Geschwister) Euro 31,00
Wenn
eine Kündigung innerhalb des ersten Monats nach Semesterbeginn
erfolgt, wird dieser Monat verrechnet. Bei einer Kündigung nach
Ablauf dieses Monats wird die Gebühr für das gesamte laufende
Semester in Rechnung gestellt
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Restmüll:
Die
Müllgebühr für Restmüll teilt sich in eine Grundgebühr
(je m³ umbautem Raum nach ÖNORM
B
1800) und eine weitere Gebühr
(je entsorgtem Müllkübel)
Pro
m³ eines jeden Objektes wird als Grundgebühr
eingehoben:
Euro 0,23
incl. 10 % Mwst
(ausgenommen
Garagen mit eigener Bedachung, landwirtschaftliche Objekte, öffentliche Gebäude
bzw. Gebäudeteile, die ohne wirtschaftliches Interesse betrieben werden.)
Bei gewerblich genutzten Werkstätten, wie Tankstellen, Tischlereien,
Schlossereien werden 10% je m³ umbauten Raum als Bemessungsgrundlage
angenommen.
Als
weitere Gebühr wird laut Müllzählung
eingehoben:
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je
entsorgtem 240-Liter Müllkübel
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Euro 9,60 ( ab 01.04.11 – 10,00
Euro ) incl. 10%
Mwst.
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je
entsorgtem 120-Liter Müllkübel
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Euro
4,80 ( ab 01.04.11 – 5,00
Euro ) incl. 10%
Mwst.
Mindestmengen:
240 Liter für einen
Haushalt mit einer Person
360 Liter für einen
Haushalt mit mehr als einer Person
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Andere Müllsorten:
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Biomüll
120 Liter
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Euro 4,40 ( ab 01.04.11 – 4,60 Euro ) incl.
10
%Mwst.
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Biomüll
25 Liter
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Euro 2,40 ( ab 01.04.11 – 2,50 Euro ) incl. 10
% Mwst.
Mindestmengen:
25 Liter für einen
Haushalt mit einer Person
50
Liter für einen Haushalt mit mehr als einer Person
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Sperrmüll je m³
(Mindestmenge 0,5 m³)
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Euro 52,00 incl. 10
% Mwst.
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Bauschutt , Asphalt
(je m³)
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Euro
52,00
keine Mwst.
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Erdaushub (je m³)
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Euro 2,50 keine
Mwst.
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Wichtige Entgelte: (gültig ab
01.01.2011)
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Baggerlader - Komatsu
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pro Stunde Euro 70,00 inkl. 20% Mwst.
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Traktor - ICB
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pro Stunde Euro 60,00 inkl. 20% Mwst.
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Gemeindearbeiter
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pro Stunde Euro 43,70 incl. 20% Mwst.
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Schneefräse
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pro Stunde Euro 107,00 inkl. 20% Mwst.
Mindestsatz: 15 Minuten
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Schneeräumungspauschale
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je Fremdenbett Euro 12,80 inkl. 20% Mwst.
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Kompressorverleih
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pro Stunde Euro 25,00 mit Diesel – keine Mwst.
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Asphaltschneider
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je Laufmeter Euro 13,50 - keine Mwst – Gerät und Arbeit
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Miete Anschlagtafel
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pro Plakatfläche pro Jahr Euro 96,00 - keine Mwst.
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Holzgeld für Eingeforstete
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pro fm Euro 23,50 incl. 12% Mwst. – nur für
Eigenbedarf
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Holzgeld für nicht Eingeforstete
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pro fm Euro
35,70 incl. 12% Mwst. – nur für Eigenbedarf
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Holzgeld für Brennholz
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pro fm Euro 7,00 incl. 12% Mwst.- nur für
Eigenbedarf
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Öffnen
und Schließen eines Grabes
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Euro 515,00 keine Mwst.
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Bruchasphalt
von Deponie Vermunt
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pro to Euro 8,30 keine Mwst
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Dauerparkplatzgebühr
(ganztägig)
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Euro 175,00 keine Mwst. (für die gesamte Wintersaison)
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Dauerparkplatzgebühr
(8.00 -18.00)
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Euro 110,00 keine Mwst (für die gesamte Wintersaison)
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Tierkadaverentsorgung
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Rind 44,00 Euro
keine Mwst.
Kalb und Wild 15,00
Euro keine Mwst.
Schwein 10,00
Eur keine Mwst.
Kleinvieh 10,00 Eur keine Mwst.
Tierkadaver
von Galtürer Gemeindebürger sind frei.
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