 
|

|
Ausschreibung der Gemeindeabgaben
mit Wirksamkeit ab 01.01.2010
Der
Gemeinderat von Galtür hat in seiner Sitzung vom 12.11.2009 mit 9 Stimmen
gegen 0 Stimmen die Gemeindeabgaben mit Wirksamkeit ab 01.01.2010
wie folgt beschlossen:
|
Grundsteuer
A:
|
500
v.H. des Messbetrages
|
|
|
Grundsteuer
B:
|
500
v.H. des Messbetrages
|
|
|
Kommunalsteuer:
|
3
von Hundert der steuerpflichtigen Lohnsumme
|
|
|
Vergnügungssteuer:
|
|
Nach
dem Vergnügungssteuergesetz. LGBl.
Nr. 60/1982 id.g.F. LGBl. 112/2001
|
|
|
|
a)
|
Die
Pauschalsteuer für Veranstaltungen nach festen Sätzen nach § 17
Abs. 1 Z. 5 (des Tiroler Vergnügungssteuergesetzes) für das Halten
von automatischen Kegel- oder Bowlingbahnen, sofern ein von der
Gemeinde eingebautes Zählwerk vorhanden ist, bis zu 10 v.H. des
Einspielergebnisses, sonst Euro 15.-
für jede Bahn (pro Monat).
|
|
|
|
b)
|
Die
Pauschalsteuer für Spielapparate nach festen Sätzen nach § 18 Abs.
3
|
|
|
|
|
lit
a:
|
für
das Halten von Fußballtischen und Hockeyspielapparaten ohne
elektromechanische Bauteile Euro 3,70 je Apparat (pro Monat);
|
|
|
|
|
lit
b:
|
für
das Halten von Spielapparaten wie Flipper, TV-Spielapparate und
dergleichen Euro 22,- je Apparat (pro Monat).
|
|
|
|
|
lit
c:
|
für
das Halten von Spielapparaten, bei denen dem Benützer Vermögenswerte
Gewinne ausgefolgt oder in Aussicht gestellt werden, gleichgültig, ob
Gewinn oder Verlust ausschließlich oder überwiegend vom Zufall abhängen
oder nicht, Euro 110.- je Apparat (pro Monat).
|
|
|
|
c)
|
Für
das Offenhalten über die Sperrstunde hinaus sind die Sätze nach §
19 Abs. 1 und 2 gültig: für jede angefangene Stunde bei einem
Gastgewerbebetrieb der Betriebsart:
Bar:
Euro 3,70
Kaffeehaus:
Euro 1,50
alle übrigen Betriebsarten
Euro 0,80
|
|
|
|
d)
|
Für
Veranstaltungen mit Publikumstanz nach der Größe des benützten
Raumes die Sätze nach § 16 Abs. 2 für je 10 m² Veranstaltungsfläche
Euro 0,10 mindestens aber Euro 2,20 für jede Veranstaltung
|
|
|
Erschließungskostenbeitrag:
|
2,5%
vom Erschließungskostenfaktor, fällig nach dem Baubeginn
das
sind Euro 2,22 je Einheit der Bemessungsgrundlage
(Der
Bauplatz wird laut Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesetz mit
150 % die Baumasse mit 70
% bewertet)
|
|
|
Hundesteuer:
|
nach
der geltenden Hundesteuerordnung pro Hund
Euro 73,25
Ausgebildete
Jagd-, Wach-, Blindenführer- und Lawinensuchhunde, sowie Hunde welche
in Ausübung eines Berufes oder Gewerbes gehalten werden, werden von
der Besteuerung ausgenommen.
|
|
|
|
|
|
|
|
Wasseranschlußgebühr:
|
Euro
1,10
incl. 10%
Mwst. pro m³ umbautem Raum lt. Ö-Nrom B 1800
nach
der geltenden Wasserleitungsgebührenordnung
|
|
Wasserbenützungsgebühr:
|
pro
m³ Wasserverbrauch
vom
01.01.2010 – 15.05.2010 Euro 0,48 incl. 10% Mwst.
ab
16.05.2010 Euro 0.49 incl.
10% Mwst
|
|
Kanalanschlußgebühren:
|
nach
der geltenden Kanalgebührenordnung Euro 4,93 incl. 10% Mwst.
pro m³ umbautem Raum lt. Ö-Norm B 1800.
|
|
Kanalbenützungsgebühr:
|
pro
m³ Frischwasserbezug
vom
01.01.2010 – 15.05.2010 Euro
1,99
incl. 10%
Mwst.
ab
16.05.2010 Euro 2,01 incl. 10% Mwst
Landwirte
mit Viehhaltung können den Wasserverbrauch im Stall bei der Kanalbenützungsgebühr
zur Gänze abziehen. Zur Berechnung des Wasserverbrauches pro Großvieheinheit
werden die festgesetzten Richtnormen der Bezirkslandwirtschaftkammer
(15 m³ je GVE) herangezogen. Zur Berechnung des
Stallwasserverbrauches kann auch eine Wasseruhr eingebaut werden.
Diese Berechnung wird jedoch nur anerkannt, wenn die obgenannten
Richtnormen nicht wesentlich überschritten werden. (nicht mehr als
15%)
|
|
Kindergartengebühr:
|
pro
Kind pro Monat Euro 38,00 keine Mwst.
für
jedes weitere Kind einer
Familie (Geschwister) Euro 30,20
Wenn
eine Kündigung innerhalb des ersten Monats nach Semesterbeginn
erfolgt, wird dieser Monat verrechnet. Bei einer Kündigung nach
Ablauf dieses Monats wird die Gebühr für das gesamte laufende
Semester in Rechnung gestellt
|
Restmüll:
Die
Müllgebühr für Restmüll teilt sich in eine Grundgebühr
(je m³ umbautem Raum nach ÖNORM
B
1800) und eine weitere Gebühr
(je entsorgtem Müllkübel)
Pro
m³ eines jeden Objektes wird als Grundgebühr
eingehoben:
Euro 0,22 incl.
10 % Mwst
(ausgenommen
Garagen mit eigener Bedachung, landwirtschaftliche Objekte, öffentliche Gebäude
bzw. Gebäudeteile, die ohne wirtschaftliches Interesse betrieben werden.)
Bei gewerblich genutzten Werkstätten, wie Tankstellen, Tischlereien,
Schlossereien werden 10% je m³ umbauten Raum als Bemessungsgrundlage
angenommen.
Als
weitere Gebühr wird laut Müllzählung eingehoben:
|
je
entsorgtem 240-Liter Müllkübel
|
Euro
9,50
( ab 01.04.10 – 9,60 Euro ) incl. 10%
Mwst.
|
|
je
entsorgtem 120-Liter Müllkübel
|
Euro
4,75
( ab 01.04.10 – 4,80 Euro ) incl. 10%
Mwst.
|
|
Andere
Müllsorten:
|
|
|
Biomüll
120 Liter
|
Euro
4,30
( ab 01.04.10 – 4,40 Euro ) incl. 10
%Mwst.
|
|
Biomüll
25 Liter
|
Euro
2,20
( ab 01.04.10 – 2,40 Euro ) incl. 10
% Mwst.
|
|
Sperrmüll
je m³ (Mindestmenge 0,5 m³)
|
Euro
48,00
incl. 10
% Mwst.
|
|
Bauschutt
, Asphalt (je m³)
|
Euro
48,00
keine Mwst.
|
|
Erdaushub
(je m³)
|
Euro
2,50
keine Mwst.
|
|
|
|
Wichtige
Entgelte: (gültig ab 01.01.2010)
|
Baggerlader
- Komatsu
|
pro
Stunde Euro 70,00 inkl. 20% Mwst.
|
|
Traktor
- ICB
|
pro
Stunde Euro 60,00 inkl. 20% Mwst.
|
|
Gemeindearbeiter
|
pro
Stunde Euro 43,70 incl. 20%
Mwst.
|
|
Schneefräse
|
pro
Stunde Euro 105,00 inkl. 20% Mwst.
Mindestsatz:
15 Minuten
|
|
Schneeräumungspauschale
|
je
Fremdenbett Euro 12,50 inkl. 20% Mwst
|
|
Kompressorverleih
|
pro
Stunde Euro 25,00 mit Diesel – keine Mwst
|
|
Asphaltschneider
|
je
Laufmeter Euro 13,50 - keine Mwst – Gerät und Arbeit
|
|
Miete
Anschlagtafel
|
pro
Plakatfläche pro Jahr Euro 96,00 - keine Mwst.
|
|
Holzgeld
für Eingeforstete
|
pro
fm Euro 23,00 incl. 12% Mwst.
|
|
Holzgeld
für nicht Eingeforstete
|
pro
fm Euro 35,00 incl. 12%
Mwst.
|
|
Holzgeld
für Brennholz
|
pro
fm Euro 6,60 incl. 12% Mwst.
|
|
Öffnen
und Schließen eines Grabes
|
Euro
505,00 keine Mwst.
|
|
Bruchasphalt
von Deponie Vermunt
|
pro
to Euro 8,10 keine Mwst
|
|
Dauerparkplatzgebühr
(ganztägig)
|
Euro
175,00 keine Mwst. (für die gesamte Wintersaison)
|
|
Dauerparkplatzgebühr
(8.00 -18.00)
|
Euro
110,00 keine Mwst (für die gesamte Wintersaison)
|
|
Tierkadaverentsorgung
|
Rind
25,20 keine Mwst
Kalb
15,20 keine Mwst
Schwein
10,10 keine Mwst
Kleinvieh
10,10 keine Mwst
Tierkadaver
von Galtürer Tierbesitzern sind frei.
|
|